Pension für Lehrjahre im LIH: 1957-1985
1957-1985 konnte man am Landesinstitut für Hörbehinderte in Salzburg eine Lehre als Schneiderin oder Tischler machen. Für diese Personen wurden keine Pensionsversicherungsbeiträge bezahlt. Dadurch fehlen diesen Personen diese Jahre für die Berechnung der Pension. Auf Antrag bezahlt die Salzburger Landesregierung diese Versicherungszeiten nach.