Arbeitswelt ÖGS
Arbeitswelt ÖGS
Hier findest du gesammelt alle Infos zum Thema “Arbeitswelt ÖGS”.
Abfertigung Neu
Simone Schmerold und Gergö Toth: Halloooo!
Simone Schmerold: Arbeitswelt ÖGS, Thema was?
Gergö Toth: Das Thema ist „Abfertigung Neu“. Was bedeutet dies?
Simone Schmerold:
Ja, die Firma zahlt monatlich von deinem Gehalt für dich ein – egal ob Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig. Seit 2003 sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, für die meisten Beschäftigten Beiträge in die Betriebsvorsorge Kasse einzuzahlen. Das Geld wächst darin und wird später als Abfertigung NEU ausbezahlt.
Gergö Toth: Wofür ist die Abfertigung Neu?
Simone Schmerold:
Absicherung bei Jobverlust oder als Vorsorge zur Pension.
Gergö Toth: Wird von meinem Bruttogehalt etwas abgezogen oder wie sieht dies aus?
Simone Schmerold:
Abziehen nicht, das bleibt. Wie?
Die Arbeitgeber:in zahlt verpflichtend ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses jeden Monat Geld ein. Das sind 1,53% vom Bruttogehalt.
Das Geld kommt in eine Betriebliche Vorsorgekasse (BV – Kasse). Darin wächst das Geld.
Gergö Toth: Wie funktioniert die Abfertigung NEU?
Simone Schmerold:
Die Vorsorge-Kasse (BV) verwaltet dein Geld.
Einmal im Jahr erhält man eine Kontostands Information.
Bei einem Jobwechsel bleibt das Geld weiterhin erhalten.
Die Beiträge aus verschiedenen Jobs werden zusammengezählt.
Gergö Toth: Wann ist Auszahlung möglich?
Simone Schmerold:
Nach mind. 3 Jahren als Einmalzahlung bei:
Kündigung durch den Arbeitgeber:in
Einvernehmliche Auflösung
bei Pensionsantritt – Einmalzahlung oder in monatliche Raten
Man hat 6 Monate Zeit, der BV- Kasse mitzuteilen, ob man das Geld ausbezahlt haben oder weiteransparen möchte. Ohne Meldung bleibt es automatisch in der Kasse.
Gergö Toth: Wann keine Auszahlung?
Simone Schmerold:
Bei Eigenkündigung
Berechtigter / verschuldeter Entlassung
Das Geld bleibt in der Kasse erhalten, bis die Auszahlungskriterium erfüllt sind.
https://www.ams.at/arbeitsuchende/topicliste/abfertigung-neu am Dienstag, 2.12.2025
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/abfertigung/Abfertigung_neu.html am Dienstag, 2.12.2025
Interview Arbeitsassistent
Arbeitswelt
Thema „Arbeitsassistent Pro Mente Salzburg“
Interview mit Arbeitsassistent Person – Wer? Tina Wohlschlager, selbst kann gebärden
Tina unterstützt Gehörlose bei der Arbeitssuche und Beratung.
Beim Erstgepräch mit AAS wird alles wichtige zum Thema Arbeit besprochen – Früher Arbeit, Ausbildungen bisher, Interessen, was möchte man arbeiten, wie viele Stunden.
Dann wird gemeinsam nach freien Stellen gesucht.
Ünterstützt bei Kontakt mit Firma/ AMS aber auch z.B. bei Antragstellung – Behindertenpass, Behindertenfestellbescheid
Arbeitsassistent bietet Betriebsservice an – Kontaktaufnahme mit Firma und Beratung über Anstellung von Menschen mit Behinderung.
Tina erzählt noch von ihren Erfahrungen bei Arbeitsassistent, welche Themen für XTension Projekt Weiterbildung wichtig sind:
AMS – Mein AMS,
Behinderteneinstellungsgesetz und Behindertengleichstellungsgesetz,
Unterschiede / Vorteile zwischen Behindertenpass und Behindertenfestellbescheid
Arbeitsrecht
Umgang mit Stress und Kommunikationsprobleme am Arbeitsplatz.
Da Interesse – schaut euch das Interviewvideo an! Baba!
Weiterbildungszeit & Weiterbildungsteilzeit
(Stand 18. Dezember 2025, aktualisiert am 22.Dezember 2025)
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- Bildungskarenz gilt bis 2025
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- Ab 2026 neu, 2 Begriffe Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit mit neuen Reglungen
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- Start des Systems und Anträge noch offen, (Aktualisierungen bei AK)
Unterschied Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit:
Weiterbildungszeit – Freistellung von Arbeit für die Weiterbildung
Weiterbildungsteilzeit – Arbeitsstundenreduzierung von mind. 25% – 50%, parallel Weiterbildung
Voraussetzungen
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- Vereinbarung mit Arbeitgeber:in vor Antrag
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- Mind. 12 Monate ununterbrochenes Dienstverhältnis
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- Einkommen unter € 3.465 brutto: AMS-Bildungsberatung verpflichtend
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- bei Weiterbildungsteilzeit ist keine Beratung notwendig
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- Einkommen unter € 3.465 brutto: AMS-Bildungsberatung verpflichtend
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- Einkommen ab € 3.465 brutto: keine Beratung, 15 % Kostenbeteiligung durch Arbeitgeber:in
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- Bei Weiterbildungsteilzeit ist keine Arbeitgeber:innen Beteiligung erforderlich
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- Einkommen ab € 3.465 brutto: keine Beratung, 15 % Kostenbeteiligung durch Arbeitgeber:in
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- Diplom-/Masterstudium: Anspruch erst nach 4 Jahren Berufstätigkeit
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- AMS kann Förderung ablehnen (z.B. wenn das Budget ausgeschöpft ist), kein Rechtsanspruch
Finanzielle Unterstützung
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- Mind. € 41,49/Tag, max. € 1.245/Monat
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- 2–12 Monate innerhalb von 4 Jahren
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
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- Arbeitsmarktpolitisch sinnvoll (wird von AMS geprüft)
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- Präsenz oder live-online
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- Nach Elternkarenz muss die Weiterbildung mind. 26 Wochen Abstand betragen
Weiterbildungszeit:
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- mind. 2 Monate, ab 20 Wochenstunden (16 Std. mit Betreuungspflicht)
Weiterbildungsteilzeit:
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- mind. 4 Monate, ab 10 Wochenstunden (8 Std. mit Betreuungspflicht)
Ablauf
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- Vereinbarung mit Arbeitgeber:in
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- Antrag beim AMS (maximal 3 Monate vor Beginn der Weiterbildung)
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- AMS-Bewilligung
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- Start der Weiterbildung
Quelle:
https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus–und-weiterbildung-/weiterbildungszeit-weiterbildungsteilzeit am Do, 18.12.25
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html am Do, 18.12.25
https://www.instagram.com/p/DR2bSGXjHlj/?img_index=5&igsh=b29oejRyMGx1YzA1 (Arbeiterkammer Salzburg, 22.12.25)
Kontakt
Gehörlosenverband Salzburg
Schopperstraße 21, 5020 Salzburg, AUSTRIA
Tel.: +43 (0) 662 455150 | Fax: +43 (0) 662 455150 12
E-Mail: beratungsstelle@gehoerlose-salzburg.at
SMS (Dolmetsch-Bestellung): +43 (0)664 3018770
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