Arbeitswelt ÖGS

Hier findest du gesammelt alle Infos zum Thema “Arbeitswelt ÖGS”.

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Abfertigung Neu

Simone Schmerold und Gergö Toth: Halloooo!

Simone Schmerold:  Arbeitswelt ÖGS, Thema was?

Gergö Toth:  Das Thema ist „Abfertigung Neu“. Was bedeutet dies?

Simone Schmerold:

Ja, die Firma zahlt monatlich von deinem Gehalt für dich ein – egal ob Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig. Seit 2003 sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, für die meisten Beschäftigten Beiträge in die Betriebsvorsorge Kasse einzuzahlen. Das Geld wächst darin und wird später als Abfertigung NEU ausbezahlt.

Gergö Toth: Wofür ist die Abfertigung Neu?

Simone Schmerold:

Absicherung bei Jobverlust oder als Vorsorge zur Pension.

Gergö Toth: Wird von meinem Bruttogehalt etwas abgezogen oder wie sieht dies aus?

Simone Schmerold:

Abziehen nicht, das bleibt. Wie?

Die Arbeitgeber:in zahlt verpflichtend ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses jeden Monat Geld ein. Das sind 1,53% vom Bruttogehalt. 

Das Geld kommt in eine Betriebliche Vorsorgekasse (BV – Kasse). Darin wächst das Geld. 

Gergö Toth: Wie funktioniert die Abfertigung NEU?

Simone Schmerold:

Die Vorsorge-Kasse (BV) verwaltet dein Geld.
Einmal im Jahr erhält man eine Kontostands Information. 
Bei einem Jobwechsel bleibt das Geld weiterhin erhalten. 

Die Beiträge aus verschiedenen Jobs werden zusammengezählt. 

Gergö Toth: Wann ist Auszahlung möglich? 

Simone Schmerold: 

Nach mind. 3 Jahren als Einmalzahlung bei:

Kündigung durch den Arbeitgeber:in
Einvernehmliche Auflösung 
bei Pensionsantritt – Einmalzahlung oder in monatliche Raten

Man hat 6 Monate Zeit, der BV- Kasse mitzuteilen, ob man das Geld ausbezahlt haben oder weiteransparen möchte. Ohne Meldung bleibt es automatisch in der Kasse.  

Gergö Toth: Wann keine Auszahlung?

Simone Schmerold:                                                                                                                                                               

Bei Eigenkündigung
Berechtigter / verschuldeter Entlassung    

Das Geld bleibt in der Kasse erhalten, bis die Auszahlungskriterium erfüllt sind. 

Interview Arbeitsassistent

Arbeitswelt 
Thema „Arbeitsassistent Pro Mente Salzburg“
Interview mit Arbeitsassistent Person – Wer? Tina Wohlschlager, selbst kann gebärden 
Tina unterstützt Gehörlose bei der Arbeitssuche und Beratung.
Beim Erstgepräch mit AAS wird alles wichtige zum Thema Arbeit besprochen – Früher Arbeit, Ausbildungen bisher, Interessen, was möchte man arbeiten, wie viele Stunden.
Dann wird gemeinsam nach freien Stellen gesucht.
Ünterstützt bei Kontakt mit Firma/ AMS aber auch z.B. bei Antragstellung – Behindertenpass, Behindertenfestellbescheid 
Arbeitsassistent bietet Betriebsservice an – Kontaktaufnahme mit Firma und Beratung über Anstellung von Menschen mit Behinderung.
Tina erzählt noch von ihren Erfahrungen bei Arbeitsassistent, welche Themen für XTension Projekt Weiterbildung wichtig sind:
AMS – Mein AMS,
Behinderteneinstellungsgesetz und Behindertengleichstellungsgesetz,
Unterschiede / Vorteile zwischen Behindertenpass und Behindertenfestellbescheid
Arbeitsrecht
Umgang mit Stress und Kommunikationsprobleme am Arbeitsplatz.
Da Interesse – schaut euch das Interviewvideo an! Baba!

Weiterbildungszeit & Weiterbildungsteilzeit

(Stand 18. Dezember 2025, aktualisiert am 22.Dezember 2025)

    • Bildungskarenz gilt bis 2025

    • Ab 2026 neu, 2 Begriffe Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit mit neuen Reglungen 

    • Start des Systems und Anträge noch offen, (Aktualisierungen bei AK)

Unterschied Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit:

Weiterbildungszeit – Freistellung von Arbeit für die Weiterbildung

Weiterbildungsteilzeit – Arbeitsstundenreduzierung von mind. 25% – 50%, parallel Weiterbildung 

Voraussetzungen

    • Vereinbarung mit Arbeitgeber:in vor Antrag

    • Mind. 12 Monate ununterbrochenes Dienstverhältnis

    • Einkommen unter € 3.465 brutto: AMS-Bildungsberatung verpflichtend
        • bei Weiterbildungsteilzeit ist keine Beratung notwendig 

    • Einkommen ab € 3.465 brutto: keine Beratung, 15 % Kostenbeteiligung durch Arbeitgeber:in
        • Bei Weiterbildungsteilzeit ist keine Arbeitgeber:innen Beteiligung erforderlich

    • Diplom-/Masterstudium: Anspruch erst nach 4 Jahren Berufstätigkeit

    • AMS kann Förderung ablehnen (z.B. wenn das Budget ausgeschöpft ist), kein Rechtsanspruch 

Finanzielle Unterstützung

    • Mind. € 41,49/Tag, max. € 1.245/Monat

    • 2–12 Monate innerhalb von 4 Jahren

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

    • Arbeitsmarktpolitisch sinnvoll (wird von AMS geprüft)

    • Nach Elternkarenz muss die Weiterbildung mind. 26 Wochen Abstand betragen

Weiterbildungszeit:

    • mind. 2 Monate, ab 20 Wochenstunden (16 Std. mit Betreuungspflicht)

Weiterbildungsteilzeit:

    • mind. 4 Monate, ab 10 Wochenstunden (8 Std. mit Betreuungspflicht)

Ablauf

    1. Vereinbarung mit Arbeitgeber:in

    1. Antrag beim AMS (maximal 3 Monate vor Beginn der Weiterbildung)

    1. AMS-Bewilligung

    1. Start der Weiterbildung

Quelle:

https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus–und-weiterbildung-/weiterbildungszeit-weiterbildungsteilzeit am Do, 18.12.25

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html am Do, 18.12.25

https://www.instagram.com/p/DR2bSGXjHlj/?img_index=5&igsh=b29oejRyMGx1YzA1 (Arbeiterkammer Salzburg, 22.12.25) 

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